Ihre Investition

 

„Dies allein ist die wirklich lohnende Investition, die wir in unserem Leben tätigen können: die Investition in uns selber. 

 Denn wir selber sind unser einziger Zugang, um am Leben teilzuhaben“.

 

- Steven R.Covey

 

Tarife

  • EINZELSITZUNG (50 min) 110,-  
  • PAARTHERAPIE (90 min)  pro Person 110,-
  • PAARTHERAPIE bei 2 Coaches (90 min) pro Person 180,-

Zahlungsmodalität

 

Ich bitte nach der Sitzung um Barzahlung oder Ihre Überweisung auf folgendes Konto:

 

Psychotherapie Mag. Ursula Naggies-Dinstl

IBAN: AT74 2011 1219 9007 1201

 

Wenn Sie Ihre Überweisung vornehmen, bitte ich Sie 

  • Ihren Namen und
  • das Datum der Sitzung 

im Referenzfeld einzutragen.

 

Die Honorarnote mit der Bestätigung des Eingangs wird für Sie daraufhin für Sie erstellt. Diese erhalten Sie am Monatsende.

Refundierung durch Ihre Krankenkasse

Sofern eine Diagnose vorliegt, besteht die Möglichkeit einer Teilrefundierung durch die Krankenkassen.

 

Die ersten 10 Stunden Psychotherapie werden in jedem Fall von der Kasse teilrefundiert,

für die weiteren Stunden ist die Genehmigung eines Antrags notwendig. 

 

Die Vorgangsweise bei der Österreichischen Gesundheitskasse sehen Sie hier. 

Die verschiedenen Tarife der Kassen finden Sie hier vom Berufsverband aufgelistet.

 

Gutachten verfassen

Bitte beachten Sie, dass das Verfassen von Gutachten für die Versicherung oder das Erstellen anderer Schriftstücke, die über den "Antrag auf Teilrefundierung" hinausgehen, kostenpflichtig sind. 

 

Die jeweiligen Tarife gebe ich Ihnen im Bedarfsfall gerne bekannt. 

 

 

Die "24 Stunden Absageregelung"

um die ich sie als Arbeitsvereinbarung bitte.

 

Ist die Teilnahme an einer vereinbarten Sitzung nicht möglich, bitte ich Sie, dies 24 Stunden davor bekannt zu geben. 


Diese Regelung bezieht sich auf die Werktage. Am Wochenende kann ich leider keine Nachrichten entgegennehmen. Ich bitte Sie daher, mich über etwaige Absagen für Montag am Freitag zu informieren - vielen Dank.

 

Nicht rechtzeitig per bestätigter schriftlicher Nachricht oder persönlichem Telefonat abgesagte Stunden müssen verrechnet werden.