„Dies allein ist die wirklich lohnende Investition, die wir in unserem Leben tätigen können: die Investition in uns selber.
Denn wir selber sind unser einziger Zugang, um am Leben teilzuhaben“.
- Steven R.Covey
Ich möchte Sie bitten, Ihre erste Sitzung - auch Ihre Paarsitzung - bar zu bezahlen. Im weiteren Verlauf ist entweder Barzahlung oder Ihre Überweisung auf folgendes Konto möglich:
Psychotherapie Mag. Ursula Naggies-Dinstl
IBAN: AT74 2011 1219 9007 1201
Wenn Sie Ihre Überweisung vornehmen, bitte ich Sie
im Referenzfeld einzutragen.
Die Honorarnote mit der Bestätigung des Eingangs wird für Sie daraufhin für Sie erstellt. Diese erhalten Sie am Monatsende.
Für Menschen mit einem sehr geringen Einkommen verfüge ich über ein begrenztes Sozialtarif Kontingent. Wenn Sie sich diesbezüglich angesprochen fühlen, kommen Sie gerne mit mir darüber ins Gespräch.
Zudem haben Sie Anspruch auf Teilrefundierung über die Krankenkassen:
Sofern eine Diagnose vorliegt, besteht die Möglichkeit einer Teilrefundierung durch die Krankenkassen.
Die ersten 10 Stunden Psychotherapie werden in jedem Fall von der Kasse teilrefundiert,
für die weiteren Stunden ist die Genehmigung eines Antrags notwendig.
Die Vorgangsweise bei der Österreichischen Gesundheitskasse sehen Sie hier.
Die verschiedenen Tarife der Kassen finden Sie hier vom Berufsverband aufgelistet.
Bitte beachten Sie, dass das Verfassen von Gutachten für die Versicherung oder das Erstellen anderer Schriftstücke, die über den "Antrag auf Teilrefundierung" hinausgehen, kostenpflichtig sind.
Die jeweiligen Tarife gebe ich Ihnen im Bedarfsfall gerne bekannt.
um die ich sie als Arbeitsvereinbarung bitte.
Ist die Teilnahme an einer vereinbarten Sitzung nicht möglich, bitte ich Sie, dies 24 Stunden davor bekannt zu geben.
Diese Regelung bezieht sich auf die Werktage. Am Wochenende kann ich leider keine Nachrichten entgegennehmen. Ich bitte Sie daher, mich über etwaige Absagen für Montag am Freitag zu informieren - vielen Dank.
Nicht rechtzeitig per bestätigter schriftlicher Nachricht oder persönlichem Telefonat abgesagte Stunden müssen verrechnet werden.